WICHTIGE INFORMATION FÜR BUSFAHRSCHÜLER
Liebe Busfahrschüler/innen,
das Fahrpersonal der KomBus hat vermehrt festgestellt, dass einige Chipkarten nicht mehr lesbar sind.
Dies könnte lt. Hersteller daran liegen, dass sich die Karten hinter dem Handy in der Handyhülle befinden und die Chipkarte daher beschädigt oder gelöscht wird.
Also bitte die Chipkarten NICHT in der Handyhülle aufbewahren oder auf Handyticket umstellen.
Danke.
Informationsschreiben für Eltern mit Anspruch auf Schülerbeförderung in den RegioZonen 1 und 2 des Beförderungsunternehmens KomBus/Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT)
Hinweise E-Ticket (Chipkarte)
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der Informationen des Beförderungsunternehmens KomBus erhalten Sie folgende wichtige
und relevante Hinweise zum E-Ticket und auch Deutschland-Ticket.
Elterninformation zum Deutschland-Ticket
- der Antrag auf Erhalt des Deutschland-Ticket (s. Formular unten) ist an das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, SG Schulverwaltung, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld schriflich oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@kreis-slf.de zu stellen
- das zuständige Fachamt prüft die Anspruchsvoraussetzungen
- je nach Anspruch, entstehen in den verschiedenen RegioZonen die derzeit gültigen monatlichen Zuzahlungsbeträge:
RegioZone 1: monatliche Zuzahlung in Höhe von 15,30 EUR
RegioZone2: monatliche Zuzhalung in Höhe von 4,10 EUR
- ab RegioZone3 erhalten alle Fahrschüler automatisch das Deutschland-Ticket
- Anträge, die bis zum 15. des laufenden Monats eingehen, erhalten, nach erfolgter Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, ab dem 1. des Folgemonats automatisch das Deutschland-Ticket
- Fahrschüler mit vorhandenem Schülerfahrausweis erhalten keinen neuen Ausweis
- der vorhandene Schülerfahrausweis wird automatisch, durch Nutzung in einem Bus der Kombus GmbH, umprogrammiert und kann anschließend vollumfänglich gem. der Tarifbestimmungen genutzt werden
- zukünftige Fahrschüler, die noch nicht im Besitz eines Schülerfahrausweises sind, erhalten diesen entweder über die zuständige Schule oder per Post direkt von der Kombus GmbH
- die Rechnungslegung der Zuzahlung erfolgt durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt mit den entsprechenden Zahlungsfristen
- das Abonnement muss zwingend schriftlich bis zum 3. des laufenden Monats gekündigt werden, um die Wirksamkeit zum Ende des laufenden Monats gewährleisten zu können
- die Kündigung ist zu richten an:
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
SG Schulverwaltung
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
schuelerbefoerderung@kreis-slf.de