• Aktuelles

          • Neuer Schulfahrplan wegen Straßenbauarbeiten

          • 26.04.2024
          • Vom 22.04.2024 bis voraussichtl. 16.08.2024 wird die Verbindungsstrasse zwischen Oberwirbach Ort und Oberwirbach Abzweig wegen Straßenbauarbeiten gesperrt.

            Während dieser Baumaßnahme entfällt die Haltestelle "Oberwirbach, Ort", als Ersatzhaltestelle wurde am Ortsausgang von Unterwirbach die Haltestelle "Oberwirbach Ersatzhaltestelle" beidseitig eingerichtet.

            Weiterhin wird Dittersdorf Ort wegen Straßenbauarbeiten vom 22.04.2024 bis voraussichtlich den 17.05.2024 gesperrt. Die Wendeschleife bleibt vom Unteren Ort aus befahrbar, weshalb die Umleitungsstrecke zwischen Braunsdorf und Dittersdorf über einen Forstweg führt.

            Einen Fahrplanauszug für den Schülerverkehr, gültig ab 22.04.2024 haben wir geändert und auf unserer Internetseite unter https://www.kombus-online.eu/fahrplaene/schulfahrplaene/schulfahrplaene/ abgestellt.

          • Wir sammeln gebrauchte Schuhe

          • 23.04.2024
          • Liebe Eltern, Schüler und Schülerinnen, Kollegen und Kolleginnen,

            wir sammelt gebrauchte Schuhe und senden diese an SHUUZ. Dafür erhält unsere Schule einen Erlös.

            Misten Sie Ihren Schuhschrank aus! Knoten Sie die Schnürschuhe als Paar mit der Schnürung aneinander. Bringen Sie Ihre alten Schuhe in unsere Schule und werfen Sie sie dort in unsere Sammelbox.

            Für die Sammlung sind alle tragfähigen und zum Laufen geeignete Schuhe geeignet.

          • Das Schülercafe wird ab morgen wieder geöffnet sein!

          • 07.03.2024
          • Jeden Mittwoch und jeden Freitag öffnet die Klasse 8b in der 1. und 2. Hofpause das Schülercafe in der Mensa.

             

            Regeln:

            1. Schüler, die Essen kaufen wollen, gehen auf direktem Weg zum Schülercafe.

            2. Nach dem Kaufen des Essens wird sich zum Verzehr in die Mensa gesetzt oder zügig das Schulgebäude auf dem kürzesten Weg verlassen.

            3. Begleitpersonen sind nicht erlaubt!

             

        • Schulfahrplan
        • Aufforderung
          • Aufforderung

          • 09.11.2023
          • Liebe Schüler/innen, liebe Eltern / Sorgeberechtigte,

            an unserer Schule lernen ausschließlich Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (also unter 18 Jahre alt) sind. Entsprechend gilt für sie alle das Jugendschutzgesetz.

            Leider sind diesbezüglich vermehrt Verstöße einzelner Schüler und Schülerinnen festzustellen. Wir als Schule haben, abgesehen von unserem Bildungsauftrag, auch einen Erziehungsauftrag, den wir sehr ernst nehmen.

            An unserer Schule gilt ein absolutes Rauchverbot. Aber wir sehen Schüler/innen unserer Schule, die in der Freizeit, auf dem Weg zur Schule, auf dem Weg zum Sport, auf dem Nachhauseweg etc. ungeniert in der Öffentlichkeit rauchen. Diese Entwicklung finden wir bedenklich.

             

            Das Jugendschutzgesetz ist dahingehend unmissverständlich (JuSchG §10):

             

            (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

            (3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

            (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

             

            Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Außerdem

            dürfen ihnen keine Tabakwaren oder deren Behältnisse (Paper, Filter etc.) und Zubehör

            (Aromakapseln etc.) sowie nikotinfreie Erzeugnisse (E-Zigaretten/Shishas etc.) verkauft, angeboten oder zur Verfügung gestellt werden. Zudem setzen wir an unserer Schule unser Hausrecht durch. Dies bedeutet, dass minderjährige Schüler/innen Derartiges gar nicht mit in die Schule bringen dürfen.

             

            Aus diesem Grund untersagen wir den Schüler/innen unserer Schule auf diesem Weg noch einmal ausdrücklich jegliche Utensilien zum Rauchen, sowie Feuerzeuge oder Streichhölzer etc. mit in die Schule zu nehmen!

             

            Es kann und wird hier an unserer Schule keine Duldung oder Toleranz geben, sollte gegen dieses Verbot verstoßen werden. Wir, die Pädagogen der Regelschule Bad Blankenburg, werden hier genau hinschauen. Bei Zuwiderhandlung werden Ordnungsmaßnahmen gemäß §51 Thüringer Schulgesetz verhängt. Darüber hinaus werden wir Eltern / Sorgeberechtigte, das Jugendamt sowie das Ordnungsamt informieren.

             

            Liebe Schüler/innen, wir können das Problem nur mit Eurer Hilfe in den Griff bekommen.

             

            Liebe Eltern / Sorgeberechtigte auch unsere Bitte an Sie, unterstützen Sie uns und schauen Sie aufmerksam hin, was ihre Kinder bei sich tragen und mit in die Schule nehmen.

             

            In diesem Sinne, herzlichen Dank für Eure und Ihre Unterstützung!

             

            Die Pädagogen der Staatlichen Geschwister-Scholl-Regelschule Bad Blankenburg.

          • WICHTIGE INFORMATION FÜR BUSFAHRSCHÜLER

          • 09.09.2023
          • Liebe Busfahrschüler/innen,

             

            das Fahrpersonal der KomBus hat vermehrt fest-gestellt, dass einige Chipkarten nicht mehr lesbar sind.

             

            Dies könnte lt. Hersteller daran liegen, dass sich die Karten hinter dem Handy in der Handyhülle befinden und die Chipkarte daher beschädigt oder gelöscht wird.

             

            Also bitte die Chipkarten NICHT in der Handyhülle aufbewahren oder auf Handyticket umstellen.

             

            Danke.

          • Förderverein der Geschwister-Scholl-Regelschule e.V.

          • 27.08.2023
          • Liebe Mitglieder des Schulfördervereins, liebe Lehrer, liebe Eltern, liebe Unterstützer,

             

                am Montag, dem 19.06.2023, fand eine Mitgliederversammlung unseres Schul-      

                fördervereines statt.

                In dieser Versammlung wurde eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf

                12,00 Euro Jahresbeitrag beschlossen.

                

                Der Beitrag wird jeweils zu Schuljahresbeginn fällig.

             

                Folgende Möglichkeiten der Bezahlung können genutzt werden:

            1. Bezahlung beim Klassenlehrer zum ersten Elternabend
            2. Überweisung auf folgendes Konto:

            Förderverein der Geschwister-Scholl-Regelschule e.V.

            Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

            DE 85 8305 0303 0000 5033 39

                 3. Einrichtung eines Dauerauftrages

             

                Gern können Sie auch jederzeit unseren Schulförderverein durch eine Spende unter-    

                stützen.

             

            Sollten Sie noch kein Mitglied sein, finden Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage -> HIER. Auch im Sekretariat unserer Schule bzw. beim Klassenlehrer ist das Formular erhältlich.

             

            Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

             

            Mit freundlichen Grüßen

            Förderverein der Geschwister-Scholl-Regelschule

            Bad Blankenburg